Literatur zum Ruma Marker-System

Quod est demonstrandum.

Das Ruma Marker-System ist ein wissenschaftliches Verfahren und durch zahlreiche Studien belegt und in verschiedenen Gutachten bestätigt worden. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt auch in verschiedensten Publikationen.

Auf dieser Seite möchten wir eine Übersicht über verschiedene Veröffentlichungen im Kontext des Einsatzes des Ruma Marker-Systems bieten. Sie finden hier sowohl eigene Inhalte sowie Informationen, die externe Beiträge sind.

Wissenschaftliche Arbeiten

Publikationen

Verschiedene wissenschaftliche Fachpublikationen thematisieren den Einsatz und die Anwendung des Ruma Marker-Systems. Hier finden Sie eine Übersicht der Paper, die wir teilweise auch als PDF-Download zur Verfügung stellen.

Gutachten

Wir haben eine Auswahl wissenschaftlicher Arbeiten und Gutachten für Sie zusammengetragen mit Informationen zu den Grundlagen des Ruma® Marker-Systems und weiteren relevanten Themen rund um Drogenanalyse, Dopingkontrolle und die verschiedenen Matrices.

Rechtliche Aspekte des Ruma Marker-Systems

Die von uns eingesetzten Polyethylenglykole finden in vielen Bereichen als Trägerstoff Anwendung, da sie weder vom Körper verstoffwechselt werden noch irgendwie mit anderen Substanzen interagieren. Sie sind

  • kein Medikament
  • kein Medizinprodukt
  • kein Diagnostikum
     

Anwendungsbereiche sind z.B. Hustensäfte für Kinder oder Sportsalben.

Aus rechtlicher Sicht bedeutet dies für Sie das Folgende:

  • Für eine Substanz, die nichts kann und nichts tut außer "da sein", ist keine Zulassung erforderlich. Verschiedene nationale und internationale Behörden haben uns dies schriftlich bestätigt. Darunter die EMA auf europäischer Ebene und die FDA/CDER für die USA.
  • Vergleichbares gilt für das häufig nachgefragte CE-Zeichen.
  • Da unsere PEGs nichts tun und nichts können, fallen Sie auch nicht unter Gesetze, die bei der Kontrolle von Suchtstoffen den Eingriff in Körperfunktionen verbieten oder solche Eingriffe von der Zustimmung der getesteten Personen abhängig machen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik in Strafvollzug/Bewährungshilfe.
  • Bei schwangeren Patientinnen liegt die Entscheidung, ob der Einsatz des Markers angezeigt ist, beim behandelnden Arzt.
  • Im forensischen Bereich kann das Ruma Marker-System statt der mit Einschränkungen behafteten Sichtkontrolle bedenkenlos eingesetzt werden. Das Verfahren ist analytisch, forensisch akkreditiert, und die Analyse wird von nach DIN EN 17025 akkreditierten Laboren durchgeführt.
     

Weitere Schriftsätze zur rechtlichen Einordnung sowie unsere Unbedenklichkeitserklärung finden Sie unter den weiterführenden Informationen.

Referenzen

 

Das Ruma Marker-System ist seit vielen Jahren im praktischen Einsatz in verschiedensten Anwendungsbereichen und Ländern. Einen Ausschnitt von Erfahrungen und Rückmeldungen die uns in den vergangenen Jahren erreichten haben wir hier zusammen gestellt.

"Die Durchführung der Urinuntersuchungen soll vorzugsweise im Wege des Ruma-Verfahrens oder vergleichbarer Verfahren, die eine Urinabgabe ohne Sichtkontrolle ermöglichen, erfolgen."

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Ministerialrat

"Die Erfahrungen mit dem Einsatz dieses Verfahrens sind nach Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Landsunt und des Leitenden Bewährungshelfers der Bewährungshilfedienststelle Landshut - auch aus Sicht der betroffenen Gesundheitsämter - positiv."

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Zentrale Koordinierungsstelle Bewährungshilfe, Ministerialrat

"Durch den Einsatz der Marker und anderer analytischer Verfahren stieg die Anzahl der nachgewiesenen Manipulationen von < 1% auf ca.15% aller untersuchten Urinproben."

Drogen im Strafvollzug: Auswirkungen des Einsatzes von oral applizierbaren Markern Promotion Ltd. Regierungsmedizinaldirektor 

Presseartikel

Presseartikel aus aller Welt mit interessanten Informationen zur Manipulationsproblematik und dem Ruma Marker-System

Report K Internetzeitung Köln

Kölner Unternehmen: Urintests kontaktlos und ohne Sichtkontrolle. Kölner Unternehmen Ruma entwickelt weltweit erste Medizin-App mit Blockchain-Technologie.
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Blockachain Insider

Die kodierte Kapsel: Suchttherapie mit Healthcare-Anwendung auf Blockchain-Basis.
Zum Artikel

Kölnische Rundschau

Geschützter Datentransfer garantiert. Kölner Unternehmen Ruma entwickelt weltweit erste Medizin-App mit Blockchain-Technologie.
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Remscheider Generalanzeiger

Urintests kontaktlos und ohne Sichtkontrolle dank Hightech.
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Ärzteblatt

"Suchtmedizin: Kontaktlos die Therapietreue erfassen" stellt das Ruma Digital-System vor und beleuchtet die Vorteile auch im Zusammenhang mit den durch die Pandemie verursachten Einschränkungen. Erschienen Juni 2020
Ärzteblatt 6/2020

Forum Strafvollzug

Die Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe führt zu § 65 StVollzG NRW (Anordung eines Drogenscreenings) einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.02.2017 auf. Der Beschluss verweist auf die Verwendung des Ruma-Markers zum sicheren Ausschluss der Manipulation von Urinproben. (Sonderheft Rechtssprechungsübersicht zum Justizvollzug 2018)
Forum Strafvollzug (PDF 681,59 kB)

Zorg und Welzijn

Der Artikel "Nieuwe drugs- en dopingtest met 'streepjescode' stellt das Ruma Marker-System vor. Erschienen März 2011
Zorg und Welzijn (PDF 406,57 kB)

Ärzteblatt

Der Artikel "Die Verschleierungstaktiken werden immer raffinierter" setzt sich mit Dopingsündern auseinander und verweist auf das Ruma Marker-System zur detektion von Fremdurin. Erschienen 02.2007
Ärzteblatt (PDF 246,4 kB)

ORF Science

Online-Artikel zum Ruma Marker-System, erschienen bei science.ORF.at im März 2006
Science ORF (PDF 203,35 kB)